Das aktuell lukrativste System (mit 4% pro Woche) in meinem Portfolio für passives Einkommen läuft aus. Aktive Investitionen werden noch ausbezahlt aber ab 1. März 2018 kann man nicht mehr investieren. Zitat aus dem Newsletter:
“Auch werden wir unser Sportwetten Projekt „webet4you“ beenden. Leider ist es in vielen Ländern nicht erlaubt, überhaupt Sportwetten zu betreiben. Das Projekt „webet4you“ wird ab dem 01.03.2018 eingestellt.”
Ich hatte gerade noch investiert. Im Mai 2018 werden wir sehen, ob sie ihr Versprechen halten und meine laufenden Investitionen auszahlen werden:
Was folgt nach “WeBet4You 1.0”?
Neue Konzepte beim eVisionTeam
Es stehen neue Konzepte in den Startlöchern, die ich als Alternative nutzen kann:
Die neuen Konzepte: „webet4you 2.0“ und „Time Maschine“ werden diese Lücke füllen. Bei „webet4you 2.0“ werden sie wie gewohnt Anteile i.H.v. 50,00 € erhalten. Eine Rendite zwischen 1,0 % und 4,0 % pro Woche erwirtschaften können und eine Laufzeit von 14 Wochen erhalten. Eine ausführliche Konzeptbeschreibung folgt vor der Veröffentlichung. Die „Time Machine“ ist ein weiteres Konzept für sie als Investor, welches wir ihnen zur Verfügung stellen werden. Bei der „Time Machine“ wird es sich um ein einzigartiges und nicht vergleichbares Konzept handeln, denn sie als Investor haben die volle Selbstkontrolle über ihre Finanzen. Sie entscheiden wie lange die Laufzeit ist (wählbar zwischen 3, 6, 9 und 12 Monaten) und wie hoch ihre Rendite ausfallen soll. Dies ist an der Laufzeit und an dem investierten Kapital zu berechnen und wir kumuliert auf diesem Konzept Anwendung finden.
Das ganze hat mit dieser Pressemitteilung zu tun:
https://www.wp.de/staedte/arnsberg/toller-algorithmus-sollte-gewinne-sichern-id213502559.html
Entsprechend dazu die komplette Stellungnahme aus dem heutigen Newsletter:
Newsletter 22.02.2018
Sehr geehrte Investoren,
die Firmengruppe eVisionTeam steht wieder einmal vor der Herausforderung, ihre Strukturen und das öffentliche Auftreten zu wahren und unter Beweis zu stellen.Wir waren stets bemüht so transparent wie möglich ihnen als Investor gegenüber zu stehen und werden auch für die Zukunft daran setzten es zu bleiben.
Pressemitteilungen und was sich dahinter verbirgt
Wie der Großteil von ihnen weiß, sind die deutschen Behörden gegen die Firmengruppe im Jahr 2016 massiv vorgegangen, so dass die deutsche GmbH geschlossen wurde und von Seiten der Staatsanwaltschaft in die Insolvenz getrieben. Dadurch haben viele Investoren einen Teil ihres Geldes verloren.Der Aufenthalt von Herrn Schmalohr in Kambodscha um hier die Projekte direkt vor Ort fördern und verwirklichen zu können, war aufgrund eines nicht mehr aktuellen Reisepasses gefährdet. Herr Schmalohr beschloss daraufhin die deutsche Botschaft aufzusuchen um entweder einen neuen Reisepass erhalten zu können oder sich den deutschen Behörden zu stellen um auch diese unangenehme Situation die für viele sehr belastend ist zu beenden.
Da es absehbar war, das Situation eins nicht eintreten würde, bereitete sich die Firmengruppe darauf vor, das Herr Schmalohr für die nächste Zeit nicht mehr erreichbar sein wird.
Dieser Punkt wird viele nun erschüttern, denn Herr Schmalohr ist nun in Deutschland und von den Behörden festgenommen worden.
Die Firmengruppe eVisionTeam wird bestehen bleiben und ihre Arbeiten fortführen.
Wir möchten nur damit zum Ausdruck bringen, dass man bitte nicht immer alles glaubt, was die Presse so schreibt.
Event in Kambodscha April 2018
Das Event in Kambodscha wird auch wie geplant stattfinden, jedoch müssen sie auf eine Person nun verzichten. Viele von ihnen wollten das Event gerade wegen dieser Person wahrnehmen. Wenn sie gewollt sind aus den aufgeführten Gründen das Event abzusagen, werden ihnen die bereits gekauften Tickets von eVisionTeam erstattet. Für den bereits gebuchten Flug, bitten wir sich mit der entsprechenden Fluggesellschaft in Verbindung zu setzten um diesen hier eventuell noch stornieren zu können, hier kann eVisionTeam leider keine Erstattung erbringen. Wir würden uns über ihre Teilnahme jedoch freuen.Änderungen bei eVisionTeam
Auch werden wir unser Sportwetten Projekt „webet4you“ beenden. Leider ist es in vielen Ländern nicht erlaubt, überhaupt Sportwetten zu betreiben. Das Projekt „webet4you“ wird ab dem 01.03.2018 eingestellt.Neue Konzepte bei eVisionTeam
Selbstverständlich haben wir im Gegenzug etwas Neues und werden in Kürze zwei neue Konzepte vorstellen und in das System einbinden.Die neuen Konzepte: „webet4you 2.0“ und „Time Maschine“ werden diese Lücke füllen.
Bei „webet4you 2.0“ werden sie wie gewohnt Anteile i.H.v. 50,00 € erhalten. Eine Rendite zwischen 1,0 % und 4,0 % pro Woche erwirtschaften können und eine Laufzeit von 14 Wochen erhalten.
Eine ausführliche Konzeptbeschreibung folgt vor der Veröffentlichung.
Die „Time Machine“ ist ein weiteres Konzept für sie als Investor, welches wir ihnen zur Verfügung stellen werden. Bei der „Time Machine“ wird es sich um ein einzigartiges und nicht vergleichbares Konzept handeln, denn sie als Investor haben die volle Selbstkontrolle über ihre Finanzen. Sie entscheiden wie lange die Laufzeit ist (wählbar zwischen 3, 6, 9 und 12 Monaten) und wie hoch ihre Rendite ausfallen soll. Dies ist an der Laufzeit und an dem investierten Kapital zu berechnen und wir kumuliert auf diesem Konzept Anwendung finden.
Auch werden Sie mehr Informationen über das Konzept „Time Machine“ kurz vor der Veröffentlichung erhalten.
Stand der aktuellen Auszahlungen
Wir fügen noch kurz eine weitere Info bei, um dann den Newsletter zu schließen.Die aktuellen Auszahlungen liegen weiter 10 Tage zurück, so dass weiterhin mit Hochdruck am Abbau des Staus gearbeitet wird.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Weiterhin wünschen wir ihnen viel Erfolg mit eVisionTeam und ein ebenso erfolgreiches Jahr 2018
Ihre Firmengruppe eVisionTeam
Geschäftsleitung
2018 März: Auszahlungs-Rückstand von 5 Wochen!
Rene hat über die Kommentare gerade von einem Rückstand von 5 Wochen berichtet. Das klingt nicht gut. Schaut HIER.
2018 Mai: Auszahlungen nächsten Monat
Angeblich laufen die Auszahlungen wieder ab Mitte Juni:
2018 November: Newsletter
Der Newsletter vom 5. November 2018:
Hallo
Es war nun wirklich eine lange Zeit, seit ich in der Lage war, den letzten Newsletter zu schreiben. Seitdem ist viel passiert und ich glaube, Sie werden mir Recht geben, auf vieles, was dann im Einzelnen war, hätten wir auch gut und gerne verzichten können.
Es ist, wie es ist!
Wie Sie wissen, bin ich zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Davon muss ich insgesamt zwei Jahre tatsächlich absitzen. Für die, die sich damit nicht auskennen, nennt man das dann Zweidrittel-Strafe. Da nun schon achteinhalb Monate dieser zwei Jahren vergangen sind, sind es also noch gut 15 Monate, die mich erwarten.
Verurteilt wurde ich wegen „versuchten Betrugs“.
Die Kammer hat sehr wohl festgestellt, dass kein wirklicher Schaden durch mich verursacht wurde, dass Gelder in reale Geschäfte geflossen sind und das anstehende Auszahlungen getätigt wurden.
Obwohl es keinen Schaden gab, war die Kammer dennoch verpflichtet, mich zu verurteilen, weil vor einiger Zeit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass formaljuristisch ein Betrug auch dann schon stattfindet, wenn, wie bei uns, Gelder eingezahlt werden. Dabei käme es dann nicht mehr darauf an, ob im Nachhinein die eingezahlten Gelder auch wieder ausgezahlt werden (Wiedergutmachung).
Für mich ist dieser juristischen Sachverhalt nicht wirklich nachvollziehbar, dennoch gilt, wie bereits oben geschrieben:
“Es ist wie es ist!“
Am 30. Oktober 2018 wurde ich aus der Untersuchungshaft entlassen, damit ich die Möglichkeit habe, mich freiwillig nach Schleswig Holstein zu begeben, mich dort anzumelden und mich dann später durch einen Stellungsbefehl in einer mir jetzt noch unbekannten Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt zu stellen.
Diese Möglichkeit blieb mir bis jetzt verwehrt, da die deutschen Behörden, nach Meinung meines Rechtsbeistandes, mich rechtswidrig nach Deutschland verbracht haben.
Da ich aber einer Vereinbarung zugestimmt habe, wird dieser Punkt jetzt nicht mehr thematisiert. Man könnte ich jetzt darüber streiten, ob dies von der Sache her der richtige Schritt gewesen ist. Für uns, also für meinen Rechtsbeistand und mich, sah es aber so aus, dass, sollten wir dieser Vereinbarung nicht zustimmen, würde sich die Verhandlung wohl bis Ende Sommer 2019 hinziehen.
Natürlich hätte die Möglichkeit bestanden, dass das letztendlich eigentlich Strafmaß zwei Jahre nicht überschritten hätte und ich damit mit einer so genannten Bewährungsstrafe das Gerichtsgebäude verlassen hätte. Ich habe mich aber dagegen entschieden und dafür gibt es einen guten Grund. Ich glaube nämlich daran, dass das Geschäftsmodell eVisionTeam noch nicht an seinem Ende angekommen ist. Im Gegenteil, ich glaube fest daran, dass es jetzt eigentlich erst wirklich losgeht. Dafür ist es aber notwendig, dass jetzt wieder gehandelt wird und das abwarten ein Ende hat.
Ich werde innerhalb der nächsten Wochen, es ist auf alle Fälle geplant dieses Vorhaben noch in diesem Jahr umzusetzen, ein Schriftstück erstellen, aus dem weitere Informationen zu der Verhandlung, die ja nun zu Ende gegangen ist, erläutert werden. Auch wenn es wahrscheinlich nicht sehr viele interessieren wird, so gibt es doch einiges, was ich richtig stellen möchte, besonders auch über Dinge, die in verschiedensten Medien zu finden waren, weil die Wahrheit in der Tat anders aussieht. Und welchen Wert die Wahrheit hat, das erlebe ich gerade am eigenen Leib. Und daher verstehen Sie bitte, dass ich in Zukunft keine Rücksicht mehr nehmen kann, auf persönliche Befindlichkeiten, ordentliche Etikette und allem, was man sonst noch so macht, damit vielleicht auch negative Nachrichten für den Empfänger leichter zu ertragen sind.
Auch das sind Dinge, über deren Ausgang Sie an anderer Stelle die Möglichkeit bekommen werden, weitere Informationen zu erlangen.
Was Sie aber wohl wesentlich mehr interessieren wird, ist, was jetzt in naher, mittlerer und ferner Zukunft angedacht ist und umgesetzt wird. Hier müssen Sie mir jetzt die Möglichkeit einräumen, noch ein wenig weiter auszuholen, auch auf die Gefahr hin, dass dieser Text zu lang wird. Ich halte es für notwendig, hierauf umfangreich einzugehen, damit sie die Möglichkeit haben, das richtig ein ordnen zu können.
Wie Sie vielleicht schon von Personen erfahren haben, die an einzelnen Verhandlungstagen in Arnsberg zugegen waren und die somit als Augenzeugen für das folgende herangezogen werden können, scheint es bei der Vorbereitung der Verhandlung und auch bei der Durchführung dieser, zu Gegebenheiten gekommen zu sein, die an einzelnen Punkten einen anderen Schluss zulassen, etwas, was meiner Meinung nach auch dem Gericht hier und da aufgefallen ist. An dieser Stelle möchte ich auf zwei Zeugen verweisen, den einen, der Mitarbeiter des Finanzamtes war und ist und der andere ist der werte Insolvenzverwalter.
Kommen wir zuerst zum Mitarbeiter des Finanzamtes:
Bei der Vernehmung des Zeugen viel es einem unserer Anwälte auf, dass es bei der Berechnung, die von Mitarbeitern des Finanzamtes bezüglich der Kapitalertragsteuer angestellt wurden, zu Fehlern eben in besagter Berechnung gekommen ist. Das Finanzamt geht davon aus, dass die deutsche GmbH eine Steuerlast von circa 350.000 €, die als Kapitalertragsteuer hätten abgeführt werden müssen, nicht abgeführt hat. Diese Summe stimmt so nicht. Fakt ist, dass die deutsche GmbH die Kapitalertragsteuer, die aus den Renditeerwirtschaftungen resultiert, sehr wohl abgeführt wurde, wenn auch nicht ans Finanzamt, sondern an den jeweiligen Investor. Wie sie alle wissen, ist in den jeweiligen Darlehensverträgen ganz deutlich ausgeführt, dass die Kapitalertragsteuer vom Investor selber an das Finanzamt abzuführen ist, da es sich bei dem damals vertriebenen Finanzprodukt um das so genannte partiarisches Darlehen handelte und bei dem, eben anders, als bei anderen Finanzprodukten, die Abführungspflicht nicht bei der deutschen GmbH lag. Über diesen Sachverhalt wurde gestritten, aber man kam zu keinem endgültigen Ergebnis. Zeugen haben ganz klar ausgesagt, dass dieser Hinweis nicht nur zur Kenntnis genommen wurde, sondern auch, dass ihm zugestimmt wurde.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es eben auch zu besagten Berechnungsfehler kam. Da die Mitarbeiter des Finanzamtes, die in dieser Angelegenheit tätig wurden, also zum Beispiel die Steuerfahndung, davon ausgehen, dass die deutsche GmbH die Kapitalertragsteuer gar nicht abgeführt hätte und nicht in Betracht zog, dass diese an den Investor ausgekehrt worden war, wurde es sich jetzt einfach gemacht.
Es wurde ganz einfach auf die ausgezahlten Beträge, die als Nettoauszahlung betrachtet wurden, zusätzlich die Kapitalertragsteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag von 5,5 % aufgeschlagen. Dadurch ist die vom Finanzamt ausgewiesene Steuerschuld der deutschen GmbH wesentlich höher, als dies tatsächlich der Fall ist. Auf Nachfrage des Gerichts, wies der Mitarbeiter des Finanzamtes darauf hin, dass dem Finanzamt selber die Mitarbeiter fehlen würden, hier eine ordentliche Prüfung durchzuführen, da es um zehn Tausende einzelne Buchungen gehen würde und eine solche Ausarbeitung mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, was in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen könnte.
Der Rechtsbeistand, den wir in diesem Zusammenhang gewinnen konnten, teilte uns mit, dass hier die Möglichkeit besteht, diese Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, weil unabhängig von der Verfügung stehenden Arbeitskraft im jeweiligen Finanzamt eine ordentliche und umfangreiche Durcharbeitung der Datensätze hätte erfolgen müssen, die dann in dieses Verfahren hätte Einfluss finden müssen.
Auch Herr Koch, seines Zeichen Insolvenzverwalter der deutschen GmbH, hätte mit seinen Mitarbeitern wesentlich mehr Zeit in die Ausarbeitung und für das Verständnis der deutschen GmbH stecken müssen.
Hier möchte ich mein Augenmerk besonders auf die Tatsache legen, dass auch hier die Zahlen, so wie sie Einzug in das Verfahren gefunden haben, falsch sind.
Als Resultat daraus gab der Insolvenzverwalter an, dass er in diesem Verfahren mit einer Quote von circa 22 oder 23 Prozent rechnen würde.
Diese Quote ist falsch!
Deutlich wird dies aus folgendem Sachverhalt:
Die Firmengruppe, die nach der Verhaftung des Geschäftsführers der deutschen GmbH, Herrn Bernd Schulte, am 5. Juli 2016 dazu gezwungen war, diesen Aufgabenbereich mit zu übernehmen, hat, der Übersichtlichkeit halber, einen Stichtag festgelegt.
Dieser Stichtag war gleich gesetzt worden, mit dem Verhaftungstag des Geschäftsführers. Das bedeutet, dass alle angefallenen Auszahlungsansprüche bis zu diesem Zeitpunkt nicht weiter bedient worden sind. Dies hat auch damit zu tun, dass von der Staatsanwaltschaft von Geschäftskonten, von Privatkunden und auch in Form von Haus-Eigentum, eine siebenstellige Euro Summe beschlagnahmt wurde.
Alle Forderungen, die nach dem 5. Juli 2016 entstanden sind, hier jetzt bis zum 8. Februar 2018, den Tag meiner Verhaftung, wurde ausgeglichen und abgearbeitet.
Der Insolvenzverwalter hingegen geht davon aus, entlang der Berechnung, dass sein Stichtag, den er auf den 10. Oktober 2016 gelegt hat, der für die Berechnung relevant ist.
Dies kann aber schon alleine deshalb nicht stimmen, weil bereits seit Juli 2016 die neuen Darlehensverträge nicht mehr mit der deutschen GmbH, sondern mit anderen international ansässigen Unternehmen der Firmengruppe geschlossen wurden. Unseren Berechnungen zufolge führt nun dieser Unterschied in den Stichtagen dazu, dass die vom Insolvenzverwalter angenommene Quote zu gering ausgefallen ist.
Darüber hinaus gab der Insolvenzverwalter bei seiner Zeugenvernehmung an, dass er für sich frei entschieden hätte, dass die geschlossenen Darlehensverträge gegen geltendes Recht verstoßen würden und somit nichtig sein. Aufgrund der Nichtigkeit dieser Verträge, hätte er sich dann auch praktisch nicht um so genannte Nachrangsdarlehen gehandelt, woraus sich für ihn der Schluss ergab, dass es bei der deutschen GmbH zu einer Überschuldung gekommen ist, die in ihrer Konsequenz einen durch den Geschäftsführer Bernd Schulte gestellten Insolvenzantrag unumgänglich machte.
Unsere Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter in seiner persönlichen Einschätzung der Sachverhalte einen Fehler begangen hat.
Ergänzend muss an dieser Stelle auch noch erwähnt sein, dass auch das Handeln in dieser Angelegenheit, nämlich die Insolvenz Antragstellung, zumindest ein fragwürdiges Verhalten dar stellt. Wenn auch nicht zwingend notwendig, jedoch allgemeine Praxis, hätte der Geschäftsführer sich mit der Mehrheitseigentümerin der deutschen GmbH absprechen müssen, wie hier zu verfahren gewesen wäre. Es hätte nämlich, nach hiesiger Rechtsauffassung die Frage der Überschuldung auch mit der Mehrheitseigentümerin hätte besprochen werden müssen, denn so wurde ihr die Möglichkeit genommen, eine eventuell vorliegende Überschuldung, durch das bereitstellen von weitem Kapital abwenden zu können.
Es gibt noch weitere Gründe, auf die ich aber an dieser Stelle nicht eingehen möchte, da sie den Rahmen dieses Newsletters sprengen würden.
Die bis jetzt dargelegten Punkte reichen aus, um hier jetzt ein Handeln unsererseits zu begründen.
Deshalb haben wir entschieden, dass ein Geschädigtenfond aufgelegt wird, in denen den Inhabern offener Forderung gegen die deutsche GmbH bis zum Stichtag 5. Juli 2018 folgendes Angebot unterbreitet wird:
Die Firma, die gegründet wird, um diesen Geschädigtenfond aufzulegen, kauft anerkannte Forderungen gegen die deutsche GmbH auf und das bei einer Quote von 50 %. Dadurch ergibt sich, dass die von uns angebotene Quote, die des Insolvenzverwalters mehr als verdoppelt.
Sollten sich verschiedene angestrebte zivilrechtliche Verfahren, die gerade von uns geplant werden, sich in der Richtung entwickeln, wie unsere Rechtsbeistände dies als möglich erachten, kann es sogar dazu kommen, dass die von uns angebotene Quote letztendlich nicht nur bei 50 % der ursprünglich bereitgestellten Geschäftsdarlehen liegt, sondern bis auf 150 % anwachsen könnte. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nur die Idee. Die endgültige Quote kann erst später definiert werden.
Da die Versendung dieses Newsletters nicht weiter hinausgezögert werden konnte, stellt das jetzt geschriebene, zumindest zu diesem Zeitpunkt, nur ein gedankliches Modell dar. Am kommenden Montag wird es wohl hier zu abschließenden Beratungen mit unseren Anwälten kommen. Das wird dann in absehbarer Zeit zu Resultaten führen.
Mit Resultaten ist hier nicht direkt die komplette Auskehrung der ausstehenden Zahlungen gemeint, da dies ja das angestrebte Ziel darstellt. Das Resultat oder die Resultate sind vielmehr ein Aktions Katalog, der dann abgearbeitet werden muss.
Hierbei werden dann zivilrechtliche Verfahren gegen das zuständige Finanzamt und seine Mitarbeiter, gegen den Insolvenzverwalter und seine Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer der deutschen GmbH, der eVisionTeam Networking GmbH, eingeleitet. Mögliches und realistisch angestrengtes Ziel ist es, die im Moment im Insolvenzverfahren befindliche deutsche GmbH zu stabilisieren und damit die Durchführung der Insolvenz aufzuhalten.
Unsere Meinung nach kann dies aber nur dann geschehen, auch nur gelingen, wenn die noch zu gründende Firma Inhaberin der Forderung ist, weil sie dann im Falle eines Falles auch auf die Rückzahlung verzichten kann, wodurch der eigentliche Insolvenzgrund der deutschen GmbH aufgelöst wird und verschwindet.
In einem solchen Fall muss dann noch ein neuer Geschäftsführer gefunden werden und dann hätten wir etwas zu Stande gebracht, was in dieser Form in unserer Industrie einzigartig wäre.
Welche Auswirkungen das auf die Zukunft der gesamten Firmengruppe haben könnte, kann sich wahrscheinlich jeder selber vorstellen.
Wir werden in den nächsten Wochen eine eigene Homepage bereitstellen, auf der sich Investoren, die eine Forderung gegen die deutsche GmbH haben, die aus dem Zeitraum vor dem 5. Juli 2016 bestehen, eintragen können, um uns bestehende Forderungen zu verkaufen.
Dort wird man sich dann auch einen Vertrag im Vorfeld anschauen können, der alle Aspekte eines Forderungsankaufes beschreibt und darlegt. Weitere Informationen dazu folgen aber auch über einen weiteren Newsletter in den kommenden Wochen.
Auch wenn ich bereits einen Newsletter an den vergangenen Tagen geschrieben hatte, der eigentlich heute versendet werden sollte, war ich nun doch gezwungen, diesen zu streichen und einen neuen zu verfassen.
Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Zeit seit meiner Entlassung nicht ausgereicht hat, um ein komplettes und belastbares Konzept über die Neuausrichtung der Firmengruppe zu erstellen.
Ich bitte darum hier doch Verständnis zu zeigen.
Geplant ist, dass am 16. November 2018 ein solches Konzept zumindest in den Grundzügen vorliegt und auch kommuniziert werden kann, was dann gleichzeitig der Neustart unseres Geschäftes bedeuten wird.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass am heutigen Tage viele Fragen offen sind, die in diesem Newsletter keine Berücksichtigung finden konnten, eben weil die Thematik und die Fragestellung doch wesentlich komplexer sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Zukunft wesentlich gründlicher gearbeitet werden muss, wenn es darum geht, absolute Rechtssicherheit zu erlangen, damit die Flanke, über die wir angegriffen werden können, nie wieder so groß ist, wie sie es jetzt war. Auf dieses bei Ihnen vorausgesetzte Verständnis begründet sich, dass ich Ihnen jetzt mitteilen muss, dass Sie noch länger auf den weiteren Teil dieses Newsletters warten müssen, nämlich so lange, bis für die verwendeten Formulierungen von Seiten unseres Rechtsbeistandes “grünes Licht“ gegeben wurde.
Deshalb komme ich hiermit jetzt zum Ende des heutigen Newsletters und möchte mich dafür bedanken, dass so viele von Ihnen weiterhin Interesse an einer Zusammenarbeit mit eVisionTeam haben.
Bereits nach dem Juli 2016 haben wir unter Beweis gestellt, dass es bei uns kein Aufgeben gibt, dies wird auch dieses Mal deutlich sichtbar werden. In dem nächsten Newsletter der spätestens am kommenden Montag wieder an Sie herausgeht, wird es dann um die offenen Forderungen aus der Zeit und um die Zeit meiner Verhaftung in Cambodia gehen. Auch hierfür steht fest, wie schon seit vielen Jahren bei uns, dass alle offenen Forderungen ausbezahlt werden. Dies gilt nicht nur für die Einzahlung, sondern auch für durch unsere Algorithmen erzielten Gewinne, die zum Teil aus Reinvestitionen entstanden sind. Ebenso werden auch alle offenen Provisionsansprüche ausgeglichen werden.
Dies ist nun das zweite Mal, dass wir in einer vergleichbaren Situation stecken. Leider kann Ihnen niemand abnehmen, wie Sie mit den Sachverhalten im Einzelnen umgehen werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns, vielleicht sogar mit ihrer tatkräftigen Unterstützung dabei helfen würden, dass von vielen für unmöglich gehaltene, dann doch möglich zu machen.
Wir können an dieser Stelle keinen großen Raum für Diskussionen einräumen!
Das was wir vorhaben ist möglich und die Jahre seit dem 13. Januar 1999 haben eindrucksvoll gezeigt, dass wir Dinge umsetzten, die man uns nie zugetraut hätte. Diesmal stehen die Zeichen dafür, dass es genauso sein wird.
Es ist wie es ist!
Daraus ergibt sich, dass es nur eine einzige Entscheidung gibt, die jeder unserer Investoren, Kunden und Vertriebspartner für sich treffen muss.
Sehen Sie es so wie wir?
Sagen auch Sie: „Jetzt erst recht!“
Oder gehören Sie zu denen, die sich von einer momentanen „Schieflage“ so beeindrucken lassen, dass Sie sich lieber zurückziehen möchten?
Ich hoffe, Sie schieben diese Entscheidung noch ein wenig auf, nämlich noch genauso lange, bis Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, in weiteren Newslettern auch noch die offenen Fragen zu beantworten.
Wir möchten Ihnen unsere Pläne vorstellen, doch das braucht etwas Zeit. Wir möchten bei Ihnen um Ihre Unterstützung werben und können nur hoffen, dass Sie beim Blick in unsere Vergangenheit, die ja nun schon fast 20 Jahre beträgt, genügend Gründe finden, uns auch in die Zukunft zu folgen.
Für mich gilt, dass ich alles daran setzen werde, in der Vergangenheit gemacht Fehler zu beheben und damit die Tür auf zu stoßen, in eine Zukunft, die so fantastisch aussehen wird, dass viele sie für reine Utopie halten werden.
Es ist wie es ist!
Am kommenden Montag erfahren Sie mehr.
Ihr Robert Schmalohr
Daniela meint
Hallo Arne,
ich verfolge immer sehr gern Deine Seite. Zu Evision sei gesagt, dass die Verhandlung von H. Schmalohr am 17.10.18 in Arnsberg stattfindet. Wer Interesse hat, kann ja gern hinfahren.
Selbst wenn er dann freigesprochen werden soll, sind die Konten noch durch die Staatsanwaltschaft gesperrt. Daher werden in diesem Jahr wohl keine Auszahlungen erfolgen. Diese sollen dann ab 2019 in gesplitteten Beträgen ausbezahlt werden. Bleibt die Hoffnung, dass das alles so kommt.
LG Daniela
René meint
So, aktueller Stand: Januar/Mai/September 2018 keine Auszahlung, E-Mail an Support wird über Wochen nicht angenommen, Live-Chat antwortet mit den üblichen Floskeln, bitte Geduld usw., Schmalohr in Haft.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg freut sich über Mitteilungen von Geschädigten.
Na dann viel Freude mit diesem Laden.
Gruß
René
Jannek meint
Hallo Arne,
ich hatte gerade Kontakt zum Support, der mir mitteilte, dass der Auszahlungsstopp wohl noch bis Mitte Juli andauere. Hier rechnete man nicht vom 15. März aus, sondern vom 9. April, weil da der letzte Newsletter kam. Ganz einig scheint sich das Support-Team wohl nicht zu sein. Einen Newsletter für diesen Monat wollte man mir auch nicht bestätigen.
Liebe Grüße
Jannek
René Gogolin meint
Zwischenstand Mai 2018, nachdem im Januar keine Auszahlung möglich war (nun plötzlich Auszahlungsminimum € 1000, das ist für mich eine einseitige Änderung der Regeln im laufenden Spiel) funktioniert es im Mai auch nicht, der Support verweist auf Newsletter. Da das “Guthaben” ohnehin auf der Wallet herumliegt habe ich nochmal in Anteile bis August investiert, rechne jedoch nicht mit einer Auszahlung. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.
Gruß René.
Rene meint
update, neuer Newsletter vom 1.4. bzgl “Auszahlungssperre”: auch alte ausstehende Auszahlungsanfragen, die schon vor zahlreichen Wochen beantragt wurden, werden nicht mehr bearbeitet. Zuletzt hatte es ja noch geheißen, dass lediglich keine neuen Auszahlungsanträge mehr gestellt werden können, damit die alten noch offenen Anträge abgearbeitet werden können. Das ist jetzt aber nicht mehr der Fall. Auch die alten Anträge werden nicht mehr abgearbeitet. Das bestätigt auch ein Blick auf meine Anträge von Februar und März, alle wurden “zurückgewiesen” (laut Dashboard) und das Guthaben optisch auf das backoffice-Wallet zurückgeschrieben; ob man das Geld aber jemals irgendwie zur Auszahlung bringen wird, bleibt weiterhin offen …
Thomas meint
Hi,
ich habe heute eine Auszahlung beantragt. Das ging noch. Mal sehen ob es auch bei mir ankommt. :)
Rene meint
Oy … dann bin ich mal gespannt, mein Investment endet am Montag (26.2.), dann werde ich mal flux auszahlen lassen und hoffen, dass das noch alles klappt. Danke, dass du immer am Ball bleibst und so zeitnah berichtest!
Arne von getgolden.de meint
Ich drück uns die Daumen. Freue mich wenn Du hier berichten kannst, ob die Auszahlung geklappt hat.
Rene meint
Hallo Arne,
wie von dir gebeten, hier ein erster Zwischenbericht:
Ich habe meine Auszahlungen am 26.2., 27.2., 5.3., 6.3. und 12.3. beantragt (ich war mit einem etwas höheren Betrag investiert und man wird ja betraglich mit den Auszahlungsbeträgen beschränkt – unberechtigterweise, denn davon steht nichts im Beteiligungsvertrag). Laut dem letzten entsprechenden Newsletter vom 17.2. (also vor 3 ½ Wochen) liegt evision/webet4you mit den Auszahlungen 10 Tage zurück. Heute (15 Tage nach dem ersten Auszahlungsantrag, 14 Tage nach dem zweiten Auszahlungsantrag) sind noch immer keine BTC geflossen und der Status im Backoffice auf „ausstehend“. Auf meine Nachfrage im Live-Chat wurde mir nunmehr mitgeteilt, dass sie derzeit 5 (!) Wochen im Rückstau sind, und das ohne entsprechende Information an die Investoren per Newsletter odgl. – da fragt man sich: wenn sie vor 3 ½ Wochen 10 Tage im Rückstau waren (also am 17.2. Zahlungen vom 7.2. getätigt haben), dann haben sie seit dem 7.2. keine einzige Zahlung durchgeführt, denn 5 Wochen Rückstau heißt ebenfalls 6./7.2. – Alarmglocken!
Auch die betraglichen Auszahlungsbeschränkungen sind Warnzeichen in jegliche Richtung:
Ersten sind sie ein Indiz, dass evision/webet4you auf weitere Investorengelder angewiesen ist, um die derzeitigen Auszahlungsanträge durchführen zu können (also doch reines Ponzi, kein Erwirtschaften durch surebets oä); zweitens sind die betraglichen Beschränkungen auch ein Vertragsbruch (im Beteiligungsvertrag wird nichts dergleichen vereinbart, eigenmächtiges Abgehen jedenfalls vertragswidrig, andernfalls fallen auch Zinsen an, wovon aber im Wallet / bei den Auszahlungen nichts ersichtlich ist).
Achtung bei den Auszahlungen: nicht nur bei den Renditauszahlungen ins Backoffice-Wallet fallen 3,9% an Gebühren an (diese sind wenigstens im Kleingedruckt auf der Website angeführt), sondern auch beim Auszahlen des Gesamtbetrags auf die eigene BTC-Wallet ziehen sie nochmals 3,9% an (also auch von deinem anfänglichen Investitionsbetrag! Auch das steht so nicht im Beteiligungsvertrag, dort ist die Rückzahlung des gesamten eingelegten Investitionsbetrags vereinbart) – sie kassieren somit (unberechtigterweise) doppelt!
Weiters: durch den Time-Gap zwischen Auszahlungsantrag und (vielleicht tatsächlicher, dato aber noch nicht erfolgter) Auszahlung – eben derzeit 5 Wochen – liegen Kursschwankungen beim BTC von mehr als 3k-Euro. Da poppt doch gleich die Frage auf: mit welchem Kurs erhält man die Auszahlungen? Zum Kurs der Beantragung, zum Kurs der Auszahlung, Mittelwert? Hier kann es sich evision/webet4you sehr leicht machen und zum schlechtesten BTC-Euro-Kurs in dieser Zeitspanne auszahlen und wir als Investoren können uns nicht dagegen wehren.
Naja, jedenfalls bin ich mal gespannt, wann (bzw. ob nach 5 Wochen) tatsächlich BTC auf meinem Wallet landen, derzeit bin ich eher skeptisch.
Ich berichte, sobald es Neuigkeiten gibt.
LG R
Arne von getgolden.de meint
Vielen Dank Rene für diese ausführlichen Infos!
Rene meint
aktueller Newsletter … no comment …
“(…) Auszahlungssituation und damit verbundene Änderungen
Durch die vielen und mittlerweile auch unschönen Kritiken vieler Investoren, hat die Firmengruppe eVisionTeam den Entschluss gefasst, Auszahlungen bis aufs weitere einzustellen. Nicht nur aufgrund der Kritiken, vielmehr um den Auszahlungsstau bewältigen zu können.
Dieser Schritt war keine einfache Entscheidung, jedoch nötig. Der aktuelle Auszahlungsstau kann zum jetzigen Zeitpunkt unter den gegebenen Voraussetzungen nicht abgearbeitet werden. Wir mussten neue Maßnahmen ergreifen.
Der Bitcoin wird für die Zukunft zwar noch als Zahlungsmittel angenommen werden, jedoch nicht mehr die Hauptwährung der Auszahlungsmethode bleiben.
Als neue Auszahlungsmethode wird der Dash und der Pura Einstieg in unser System finden.
Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass es sich bei diesen Cryptowährungen um ein Instant Pay Verfahren handelt, welche keine Wartezeiten mit sich bringt. Dies bedeutet für uns als Unternehmen und für sie als Investor, eine sofortige Zahlung ohne Bestätigungszeit.
Der Dash und Pura haben in Gegensatz zum Bitcoin einen höheren Datentransfer (Blockgröße) welches eine schnellere Übermittlung und ein größeres Datenvolumen zulässt.
Auch und das ist nicht nur für uns als Unternehmen, sondern für sie als Investor ein wesentlicher Bestandteil, die Gebühren sind niedriger bis minimal.
Um uns auf die Neuerungen umzustellen, müssen Vorkehrungen getroffen werden die es uns ermöglichen, diesen Start erfolgreich in Angriff zu nehmen. (…)